Band GbR?

Die Band als Gesellschaft bürgerlichen Rechts

oder: Was haben Karfreitag, eine rote Ampel und ein Gesellschaftsvertrag mit einer Band zu tun?

Dass es offenbar nicht zu den einfachsten Dingen dieser Tage gehört, eine Band zu gründen, konnten wir bereits im Blog lesen. Ich glaube das nicht. Ich glaube, dass es ganz einfach ist, eine Band zu gründen. Dass es ganz einfach ist, sich in irgendeinem Keller hinters Schlagzeug zu setzen, dem Gitarristen noch schnell den Hauptsicherungskasten zu zeigen, alle Knöpfe auf Elf und fertig ist die Band. Ich glaube aber auch, dass es unheimlich schwer sein kann, eine Band aufzulösen und dass sich die wenigsten Musiker Gedanken darüber machen, was – außer der Musik – eine Band eigentlich bedeutet.

 

Schauen wir kurz ins Gesetz, mal wieder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort steht sinngemäß, dass ein Zusammenschluss von Leuten, die einen gemeinsamen Zweck erreichen wollen und hierfür einen Beitrag leisten, eine Gesellschaft darstellen, § 705 BGB.

Noch einmal langsam: Finden sich drei Musiker zusammen, die gemeinsam als Band Musik machen wollen und hierfür einen Proberaum anmieten und Auftritte planen, so haben diese Musiker in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – auch bekannt als „GbR“ gegründet. Ohne etwas schriftlich festzuhalten, keine Formulare, nix!

Und was bedeutet das? Wenn es keine abweichenden Vereinbarungen der Bandmitglieder gibt bedeutet das zunächst einmal, dass jedes Bandmitglied gleichberechtigter Gesellschafter oder Gesellschafterin einer Bandgesellschaft wird und damit alle die gleichen „Beiträge“ zu leisten haben. „Beiträge“ sind in unserem Fall beispielsweise der gleiche Anteil an der Proberaum-Miete (auch wenn der Mietvertrag nur auf ein Mitglied lautet), den Kosten für Plakate, Flyer und den Internet-Auftritt der Band. Geht die Band Verpflichtungen ein, dann treffen diese Verpflichtungen zunächst einmal alle Bandmitglieder. Jedes Bandmitglied haftet dann persönlich und unbeschränkt mit dem eigenen Vermögen. Im Gegenzug haben alle den gleichen Anteil an Gagen und anderen Einnahmen.

Das sieht auf den ersten Blick sehr gerecht aus. Der schöne Schein trügt aber, wenn sich nicht alle immer in allen Fragen völlig einig sind oder wenn die Band sich auflösen möchte. Was passiert dann eigentlich mit dem Verstärker und dem Mischpult, die aus der Bandkasse angeschafft wurden? Wer haftet dem Veranstalter, wenn ein Konzert wegen Bandauflösung abgesagt wird? Haftung für eine Konzertabsage – wer hat denn diesen Gig vereinbart? Was steht der Sängerin zu, wenn sie die Band einfach verlassen möchte, der Rest aber weiter macht? Muss die Sängerin der Band schriftlich kündigen, und wenn ja: an wen wird eine solche Kündigung geschickt und wie sieht diese aus? Wem gehören eigentlich die Internet-Domain und die facebook-Seite der Band? Und kann die Band einfach mit einem neuen Sänger unter gleichem Namen weiter machen?

Nebenbei: nicht immer haften alle Bandmitglieder für alles, was die Band betrifft. Fährt der Schlagzeuger auf dem Weg zum Gig über eine rote Ampel, dann muss nur er für die Geldbuße und ein drohendes Fahrverbot einstehen.

ABER: veranstaltet Ihr als Band am Karfreitag ein Konzert mit anschließendem DJ und Abtanzen, was wegen des Hessischen Feiertagsgesetzes einem Veranstaltungsverbot unterliegt und deswegen kurzfristig abgesagt werden muss, dann haftet Ihr als Band für die Absage (Rückerstattung Vorverkauf, Saalmiete usw.), also sitzen wieder alle in einem Boot.

Dass man als Band vor allem über Themen außerhalb der Musik heftig streiten kann, hat die Prominenz in der Vergangenheit vorgeführt, wir erinnern uns an Pink Floyd oder Guns N’ Roses. Auch die hatten bestimmt irgendwann mal den Plan, einfach Musik zu machen und ansonsten mal zu schauen, was noch so geht.

Was hilft? Erst einmal hinsetzen und nachdenken. Ihr könnt grundsätzlich die Verhältnisse der Band schriftlich regeln. Das nennt sich „Gesellschaftsvertrag“ und regelt die Rechte und Pflichten aller Bandmitglieder, unter anderem was bei einem Ausstieg und einer Auflösung passiert und wer eigentlich was genau darf oder muss. Dann habt Ihr eine „Anleitung zur Vermeidung überflüssigen Streits“. Ihr schließt fast täglich irgendwelche Verträge ab, sei es für das Handy, wenn ihr im Internet CDs bestellt oder euch bei Google+ registriert. Jedes mal ist ein Vertrag zu unterschreiben oder ein Haufen Kleingedrucktes abzuclicken. Ihr geht ins Studio und unterschreibt einen Studiovertrag, CDs sollen gepresst werden und schon wieder wird eine Unterschrift fällig. Merchandise? Unterschrift! Aber für Eure Band selbst reicht die Hoffnung aus, dass alles gut wird? Denkt mal darüber nach!

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