Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MZ Musikzentrale UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Stand: 7. Februar 2023

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der MZ Musikzentrale UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Schöne Aussicht 5, 35578 Wetzlar, nachfolgend Musikzentrale genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/ seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.

2. Unterrichtsangebot

2.1. Das Unterrichtsangebot der Musikzentrale gliedert sich in Kernunterricht und Kurssystem. Der Kernunterricht umfasst das fortlaufende Angebot in den Instrumental- und Vokalfächern, wahlweise im Individual-, Partner- oder Gemeinschaftsunterricht zu 30, 45 oder 60 Minuten wöchentlich, sowie im Stundenpaket mit fünf oder zehn 45 minütigen Einheiten.
2.2. Im Kurssystem werden Kurse und Workshops mit begrenzter Laufzeit angeboten.

3. Unterrichtsgebühr

3.1. Die Gebühr des Kernunterrichts ist eine Jahresgebühr für 38 Termine je Kalenderjahr, die auf 12 monatliche Raten umgelegt wird. Über den monatlichen Beitrag hinaus werden keine weiteren Gebühren fällig.
3.2. Die Unterrichtsgebühr für den Kernunterricht wird gemäß der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste am Anfang eines jeden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen.
3.3. Familien, die mit mehr als einem Familienmitglied angemeldet sind, und Schüler, die mehr als ein Fach belegen, erhalten für den zweiten und alle weiteren Verträge einen Nachlass von jeweils 10%. Nicht rabattfähig sind PrePaid Angebote wie Stundenpaket und Semesterticket sowie Kursangebote (KinderMusik, Bandprogramm)
3.4. Die Unterrichtsgebühren für Stundenpakete werden mit der ersten erteilten Stunde einmalig fällig.

4. Unterrichtserteilung

4.1. Im Instrumental- und Vokalangebot findet der Unterricht einmal wöchentlich statt, im Stundenpaket in individuell und mit dem Dozenten zu vereinbarenden Abständen.
4.2. Unterrichtsausfall, der durch die Musikzentrale oder ihre Dozenten zu verantworten ist, wird nach Absprache entweder im Liveunterricht oder Onlineunterricht nachgeholt, ggf. kann der Unterricht durch eine Vertretung gehalten werden.
4.3. Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Musikzentrale nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4.4. Unterrichtspause: Auf Antrag kann in begründeten Fällen (z. B. längere Krankheit) der Vertrag ohne Zahlungspflicht ruhen. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts besteht kein Anspruch auf den bisherigen Termin.

5. Unterrichtsjahr und Ferienregelung

5.1. An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Landes Hessen findet kein Unterricht statt.
5.2. An der Musikzentrale gibt es keine beweglichen Ferientage und keine Brückentage. Am letzten Schultag vor den Ferien sowie an Rosenmontag und Faschingsdienstag findet regulärer Unterricht statt.

6. Vertragsdauer und Beendigung des Unterrichts

6.1. Kurse und Workshops mit begrenzter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem letzten Termin des
gebuchten Unterrichts.
6.2. Die Kündigungsfrist des Kernunterrichts beträgt vier Wochen zu jedem Monatsende. Die Kündigung kann wahlweise postalisch oder per E-Mail gesendet werden. Die Ermittlung des Vertragsendes erfolgt nach dem Eingangsdatum des Kündigungsschreibens.
6.2. Während einer Unterrichtspause ist die Kündigung nicht möglich. Eine Unterrichtspause verkürzt die Kündigungsfrist nicht.

7. Salvatorische Klausel

7.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und können auch nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden. Dies gilt auch für Formänderungen.
7.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

8. Erfüllungs- und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Wetzlar.

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